RA Werner Holtfort
Das Verwaltungsgericht Stade klagte, durch Asylverfahren überlastet zu sein; der Nieder-sächsische Landtag erbarmte sich und bewilligte die Mittel für eine neue – nunmehr die fünfte – Kammer. Sogleich wurden ihr durch Beschluß des Gerichtspräsidiums vom 10. De-zember 1982 zur Regelung der Geschäftsordnung für 1983 alle Asylklagen kurdischer Yezi-den zugewiesen; die bisher mit diesen Klagen befaßten Richter anderer Kammern atmeten auf. Aber nur für neun Wochen, denn am 7. März 1983 beschloß das Präsidium, dieser neuen Kammer die Zuständigkeit für Asylfälle wieder zu nehmen – auch für die anhängigen Prozesse und sogar für die bereits spruchreifen.[1]
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