Kurdipedia ist die grösste Quelle für Informationen
Über Kurdipedia
Kurdipedi Archivare
 Suchen
 Registrierung der Artikel
 Instrumente (Hilfsmittel)
 Sprachen
 Mein Konto
 Suche nach
 Gesicht
  Dunkle Situation
 Standardeinstellung
 Suchen
 Registrierung der Artikel
 Instrumente (Hilfsmittel)
 Sprachen
 Mein Konto
        
 kurdipedia.org 2008 - 2026
Bibliothek
 
Registrierung der Artikel
   Erweiterte Suche
Kontakt
کوردیی ناوەند
Kurmancî
کرمانجی
هەورامی
English
Français
Deutsch
عربي
فارسی
Türkçe
עברית

 Mehr...
 Mehr...
 
 Dunkle Situation
 Slide Bar
 Schriftgröße


 Standardeinstellung
Über Kurdipedia
Zufälliger Artikel!
Nutzungsbedingungen
Kurdipedi Archivare
Ihre Kommentare
Benutzer Sammlungen
Chronologie der Ereignisse
 Aktivitäten - Kurdipedia
Hilfe
 Mehr
 Kurdische Namen
 Klicken Sie auf Suchen
Statistik
Artikel
  588,280
Bilder
  124,846
PDF-Buch
  22,141
verwandte Ordner
  127,653
Video
  2,193
Sprache
کوردیی ناوەڕاست - Central Kurdish 
318,174
Kurmancî - Upper Kurdish (Latin) 
96,074
هەورامی - Kurdish Hawrami 
67,800
عربي - Arabic 
44,545
کرمانجی - Upper Kurdish (Arami) 
26,968
فارسی - Farsi 
16,145
English - English 
8,555
Türkçe - Turkish 
3,848
Deutsch - German 
2,043
لوڕی - Kurdish Luri 
1,785
Pусский - Russian 
1,145
Français - French 
359
Nederlands - Dutch 
131
Zazakî - Kurdish Zazaki 
95
Svenska - Swedish 
82
Español - Spanish 
61
Italiano - Italian 
61
Polski - Polish 
60
Հայերեն - Armenian 
57
لەکی - Kurdish Laki 
39
Azərbaycanca - Azerbaijani 
35
日本人 - Japanese 
24
Norsk - Norwegian 
23
中国的 - Chinese 
21
עברית - Hebrew 
20
Ελληνική - Greek 
19
Fins - Finnish 
14
Português - Portuguese 
14
Catalana - Catalana 
14
Esperanto - Esperanto 
10
Ozbek - Uzbek 
9
Тоҷикӣ - Tajik 
9
Srpski - Serbian 
6
ქართველი - Georgian 
6
Čeština - Czech 
5
Lietuvių - Lithuanian 
5
Hrvatski - Croatian 
5
балгарская - Bulgarian 
4
Kiswahili سَوَاحِلي -  
3
हिन्दी - Hindi 
2
українська - Ukrainian 
2
қазақ - Kazakh 
1
Cebuano - Cebuano 
1
ترکمانی - Turkman (Arami Script) 
1
Gruppe
Deutsch
Biografie 
276
Plätze 
112
Parteien und Verbände 
1
Veröffentlichungen (Zeitschriften, Zeitungen, Websites, Medienkanäle usw.) 
6
Archäologische Stätten 
2
Bibliothek 
401
Kurze Beschreibung 
1,164
Märtyrer 
20
Dokumente 
58
Video 
2
Die Frauenfrage 
1
Repositorium
MP3 
1,651
PDF 
34,823
MP4 
4,100
IMG 
236,110
∑   Alles zusammen  
276,684
Suche nach Inhalten
Datenübermittlung kurdischer Vereine entbehrt Rechtsgrundlage
Gruppe: Kurze Beschreibung
Artikel Sprache: Deutsch - German
Kurdipedia schreibt die Geschichte des täglichen Kurdistans und Kurden.
Teilen Sie
Copy Link0
E-Mail0
Facebook0
LinkedIn0
Messenger0
Pinterest0
SMS0
Telegram0
Twitter0
Viber0
WhatsApp0
Rangliste Artikel
Ausgezeichnet
Sehr gut
Durchschnitt
Nicht schlecht
Schlecht
Zu meinen Favoriten hinzufügen
Schreiben Sie Ihren Kommentar zu diesem Artikel!
Geschichte des Items
Metadata
RSS
Suche im Google nach Bildern im Zusammenhang mit dem gewählten Artikel!
Googeln Sie das ausgewählte Thema.
کوردیی ناوەڕاست - Central Kurdish0
Kurmancî - Upper Kurdish (Latin)0
English - English0
عربي - Arabic0
فارسی - Farsi0
Türkçe - Turkish0
עברית - Hebrew0
Español - Spanish0
Français - French0
Italiano - Italian0
Nederlands - Dutch0
Svenska - Swedish0
Ελληνική - Greek0
Azərbaycanca - Azerbaijani0
Catalana - Catalana0
Čeština - Czech0
Esperanto - Esperanto0
Fins - Finnish0
Hrvatski - Croatian0
Lietuvių - Lithuanian0
Norsk - Norwegian0
Ozbek - Uzbek0
Polski - Polish0
Português - Portuguese0
Pусский - Russian0
Srpski - Serbian0
балгарская - Bulgarian0
қазақ - Kazakh0
Тоҷикӣ - Tajik0
українська - Ukrainian0
Հայերեն - Armenian0
हिन्दी - Hindi0
ქართველი - Georgian0
中国的 - Chinese0
日本人 - Japanese0
kurdische Diaspora ist in Deutschland
kurdische Diaspora ist in Deutschland
Wie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags feststellt, entbehrt die standardisierte Übermittlung der Mitglieder- und Vorstandsdaten kurdischer Vereine an Verfassungsschutz und BKA einer Rechtsgrundlage.

Es ist kein Geheimnis: die kurdische Diaspora ist in Deutschland einer Kriminalisierung und Entrechtung ausgesetzt, die über das Maß dessen hinausgeht, was rechtsstaatlich möglich ist. Diese Tatsache wird auch durch ein von der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD) unterstrichen. Dabei geht es um die anlasslose, standardisierte Übermittlung der Daten kurdischen Vereine an das Bundeskriminalamt und den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz.

Daten von 209 kurdischen Vereinen an Geheimdienst weitergegeben
Die Vereinsdaten wurden nach Aussagen der Bundesregierung mindestens einmal sogar an ausländische Nachrichtendienste weitergegeben. Wie aus einer Kleinen Anfrage Akbuluts hervorgeht, wurden allein in den vergangenen drei Jahren dem Geheimdienst und dem Bundeskriminalamt Daten von 209 kurdischen Vereinen übermittelt. So legitimierte 2019 der damalige parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU), den Grundrechtseingriff mit den Worten: „Nach dem Verbot der PKK organisierten sich PKK-nahe Vereine nach außen sichtbar lediglich unter dem Aspekt der Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zur kurdischen Gemeinde, ohne den Bezug zur PKK offenzulegen. Mit dieser klandestinen Vorgehensweise versuchte und versucht man, entsprechende Maßnahmen deutscher Sicherheitsbehörden zu unterlaufen. Aus diesem Grund findet eine grundsätzliche Überprüfung der vom Bundesverwaltungsamt übermittelten Daten auf Anhaltspunkte für Aktivitäten zugunsten der PKK statt.“

„Erlass des BMI kann keine Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkung darstellen“
Diese seit fast 30 Jahren vorherrschende Praxis geht auf einen Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1994 zurück. Wie die Wissenschaftliche Dienste des Bundestags nun recht deutlich feststellen, überschreitet die Praxis der standardisierten, angeblichen „Spontanübermittlung“ von Daten den von Verfassung und dem Gesetz vorgegebenen Rahmen bei weitem. Zunächst stellen die Wissenschaftlichen Dienste fest, dass es sich dabei um eine Grundrechtsbeschränkung handele, die einer Rechtfertigung und einer gesetzlichen Rechtfertigung benötige. Die WD analysieren: „Bei Erlassen handelt es sich um bloßes Binnenrecht der Verwaltung, weshalb der genannte Erlass des BMI von 1994 keine Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe darstellen kann.“ Besonders pikant kommt dazu, dass der Erlass, auf dessen Grundlage die Übermittlung geschieht, nach BMI-Angaben „nicht mehr auffindbar“ sei. Ob der Inhalt des Erlasses so skandalös ist, dass er zurückgehalten wird, oder ob er wirklich verschwunden ist, bleibt zu spekulieren. Sicher ist aber, dass verfassungsmäßig kein Erlass einen solchen Grundrechtseingriff rechtfertigen kann.

Gökay Akbulut
Akbulut kommentiert: „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt in seiner Stellungnahme, dass die Datenübermittlung des Bundesverwaltungsamts (BVA) an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie das Bundeskriminalamt (BKA) zu Mitgliedern von Migrantenorganisationen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Insbesondere kann der ominöse Erlass des Bundesinnenministeriums (BMI) von 1994, der als Rechtfertigung für den anlasslosen Datentransfer zu kurdischen Vereinen herangezogen wird, keine Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe darstellen. Dass das BMI aber seinen eigenen Erlass nicht mehr finden kann, ist bezeichnend für den verantwortungslosen Umgang des BMI mit persönlichen Daten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.“

„Ein allgemeiner Gefahrenverdacht reicht nicht aus“
Auch die von der Bundesregierung benannten Regelungen aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz und dem Bundeskriminalamtgesetz sind als Rechtsgrundlage nicht ausreichend. Zwar sei das Bundesverwaltungsamt, das die Daten übermittelt, verpflichtet, Daten im Falle von Hinweisen auf schwere bis mittelschwere Straftaten oder der Gefährdung von Rechtsgütern an BfV und BKA weiterzuleiten, dazu sei aber eine begründete Feststellung des BVA im Einzelfall notwendig. Es reiche auch nicht aus, wenn Geheimdienst oder BKA im Nachhinein eine solche Gefährdung feststellen. Die Übermittlung der Daten erfolge jedoch standardisiert und erfülle so die Kriterien der Einzelfallprüfung nicht. Ein Allgemeinverdacht reiche nicht aus.

„Datenübermittlung ohne Verwendungsregelungen ist verfassungswidrig“
Die WD befassen sich im Zusammenhang mit dem Gutachten auch mit dem verfassungsrechtlichen Aspekt der Einrichtung von Datensammlungen. Urteile des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen, dass bereits die Erhebung wie auch die Speicherung und Verwendung von Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen und der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Das Bundesverfassungsgericht unterstrich bereits, dass die „Rechtsgrundlagen die Datenverwundung auf spezifische Zwecke begrenzen“ müsse und weiter: „Ist der Verwendungszweck nicht festgelegt, fehlt es an der erforderlichen Zweckbindung und es entsteht das Risiko einer Nutzung der Daten für Zwecke, für die sie nicht erhoben wurden.“ Auch hier wird nochmals die Zweckbindung unterstrichen, um die anderweitige Verwendung der Datensätze zu verhindern. Die Übermittlung der Daten an höchstwahrscheinlich den türkischen Geheimdienst stellt genau den Fall dar, vor dem das Bundesverfassungsgericht hier zu warnen scheint. So heißt es in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil: „Die Bereitstellung eines solchen seiner Zwecksetzung nach offenen Datenvorrats würde den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Speicherungszweck aufheben . Auch wäre die Tragweite für die Bürgerinnen und Bürger nicht vorhersehbar. Verwendungsregeln sind insofern unerlässliche Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit der Speicherungsverpflichtung.“

Akbulut: „Kurd:innen werden durch Datenübermittlung gefährdet“
Zwar betrifft die Regelung alle sogenannten „Ausländervereine“, sie ist jedoch insbesondere gegen Kurd:innen gerichtet. Akbulut kommentiert: „Besonders gravierend ist die Situation für Mitglieder kurdischer Vereine. Deren Daten werden vom BfV offenbar an den türkischen Geheimdienst weitergereicht. Bei Einreisen in die Türkei müssen die Betroffenen dann mit Verhaftungen, Ausreisesperren oder anderen Schikanen rechnen. Die Bundesregierung muss daher sofort offenlegen, welche Vereine von dieser Praxis betroffen sind, damit deren Mitglieder vor einer möglichen Reise in die Türkei gewarnt sind. Dass die Bundesregierung überhaupt als willige Helferin an der menschenrechtswidrigen Politik des Erdogan-Regimes mitwirkt, finde ich skandalös. Diese Kooperation mit der Türkei muss umgehend gestoppt werden.“

Akbulut: „Diskriminierende Sonderregelungen abschaffen“

Auch das Bundesinnenministerium scheint sich der fehlenden Rechtsgrundlage des Vorgehens bewusst zu sein und erklärte auf eine Anfrage Akbuluts hin: „Die Datenübermittlungen zu Ausländervereinen betreffenden Regelungen genügen nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr den datenschutzrechtlichen Anforderungen und müssen aus diesem Grund geändert werden. Das Nähere wird derzeit geprüft.“ Akbulut fordert eine Aussetzung der Datensammlung: „Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte bereits in einem Schreiben an mein Büro darauf hingewiesen, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen keine hinreichende Basis für die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sollte das Bundesinnenministerium daher die Aussetzung der Datensammlung verfügen. Das Ziel muss sein, die diskriminierenden Sonderregeln für Migrantenorganisationen im Vereinsrecht komplett abzuschaffen. Migrantenorganisationen sind Teil der lebendigen Vereinskultur in unserem Land und aus dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Der polizeiliche Blick auf diese Vereine, wie er in den Sonderregeln des Vereinsrechts zum Ausdruck kommt, ist absolut inakzeptabel.“

WD: Übermittlung entspricht nicht den Rechtsgrundlagen
Im Fazit stellen die Wissenschaftlichen Dienste fest, dass weder Verfassungsschutzgesetz noch Bundeskriminalamtgesetz ausreichen, um die Datenübermittlung der Daten von Mitgliedern von „Ausländervereinen“ verfassungsmäßig zu rechtfertigen. Er bedürfe einer klaren Regelung.[1]

Kurdipedia ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Aufnahme, sondern der Eigentümer. Gespeichert für Archivzwecke.
Dieser Artikel wurde bereits 2,014 mal angesehen
Schreiben Sie Ihren Kommentar zu diesem Artikel!
HashTag
Quellen
[1] Website | کوردیی ناوەڕاست | anfdeutsch.com
Verlinkte Artikel: 3
Artikel Sprache: Deutsch
Publication date: 04-07-2022 (4 Jahr)
Inhaltskategorie: Politik
Inhaltskategorie: Menschenrecht
Inhaltskategorie: Legal
Inhaltskategorie: Kurdenfrage
Technische Metadaten
Artikel Qualität: 95%
95%
Hinzugefügt von ( هەژار کامەلا ) am 09-07-2022
Dieser Artikel wurde überprüft und veröffentlicht von ( سارا کامەلا ) auf 09-07-2022
Dieser Artikel wurde kürzlich von ( سارا کامەلا ) am 09-07-2022 aktualisiert
Titel des Artikels
Dieser Artikel ist gemäss Kurdipedia noch nicht finalisiert
Dieser Artikel wurde bereits 2,014 mal angesehen
QR Code
Verknüpfte Datei - Version
Typ Version Ersteller
Foto-Datei 1.0.297 KB 09-07-2022 هەژار کامەلاهـ.ک.
Foto-Datei 1.0.188 KB 09-07-2022 هەژار کامەلاهـ.ک.
  Neue Artikel
  Zufälliger Artikel! 
  Es ist für Frauen 
  
  Kurdipedische Publikationen 

Kurdipedia.org (2008 - 2026) version: 17.17
| Kontakt | CSS3 | HTML5

| Generationszeit Seite: 0.672 Sekunde(n)!